1 - Präambel / Vorbemerkungen
Ouah! ist ein Internet-Dienstleister,
der im Bereich Verkauf von Werbeflächen / Marktforschung tätig
ist und seinen Mitgliedern sowohl wirtschaftliche Vorteile (Preisreduktionen,
Exklusivangebote, Gescheke, etc.) bietet, als sie auch für das
Lesen von elektronischer Post (E-Mails) entlohnt. Die E-Mails werden
die Mitglieder aufgrund deren Interessengebiete und der von ihnen gewünschten
Häufigkeit zugesandt. Unter den gleichen Bedingungen können
den Mitgliedern auch Informationen und Angebote per herkömmlicher
Post oder per SMS (Textnachricht für den Mobilfunk) zugesandt werden.
Die vorliegenden AGB bezweckt, die Mitgliedschaftsbedingungen für
die Gemeinschaft Ouah! sowie die
Rahmenbedingungen für den Dienstleistungsbetrieb festzulegen.
2 - Betreibergesellschaft
Die Gesellschaft NETPARTAGE (nachfolgend "Gesellschaft"
genannt) ist eine Aktiengesellschaft mit einem Stammkapital von 55.175
Euro, eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nummer B 431
642 651. Ihr Hauptsitz befindet sich an der 14, rue Auguste Neveu -
92500 Rueil-Malmaison - Frankreich.
Die Gesellschaft ist der Herausgeber der Seite Ouah!
(nachfolgend "Seite" genannt), deren Domain Name ouah.com
ist, sowie die jeweiligen nationalen Domänen in den Ländern,
in denen Ouah! präsent ist
(z.B. ouah.de etc.).
Die Gesellschaft wird tätig als Anbieter von Werbeflächen
und erbringt nach eigenem Konzept die werbetechnische Unterstützung,
die namentlich in elektronischer Post besteht als auch in herkömmlicher
Post und Textnachricht im Mobilfunk (E-Mail oder Mail, Postbrief und
SMS).
Die Gesellschaft bietet ihren Inserenten an, die Verbreitung ihrer Werbenachrichten
sicherzustellen, indem sie sich an die spezifischen Auswahlkriterien
halten, welche die Gesellschaft ausgehend von ihrem Konzept entwickelt
hat.
3 - Mitgliedschaft
Um bei Ouah! Mitglied zu werden,
muß der Internetnutzer sein 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt seiner
Anmeldung vollendet haben.
Ist der Nutzer noch nicht 18 Jahre alt, so besteht die Möglichkeit,
die Mitglieschaft trotzdem zu erwerben, sofern er innerhalb von acht
Tagen seit dem Anmeldetermin eine Ermächtigung, welche durch den
Inhaber der elterlichen Sorge ausgestellt wurde, an den Mitgliederservice
schickt. Zusätzlich ist eine Kopie der Identitätskarte beizulegen,
welche die Berechtigung desjenigen bestätigt, der die Ermächtigung
unterzeichnet hat. Treffen diese Dokumente nicht innerhalb der o.g.
Frist bei der Gesellschaft ein, wird die Anmeldung am neunten Tag ungültig.
Im Anschluss an die Vervollständigung des Anmeldeformulars erhält
der Nutzer ein vertrauliches und strikt persönliches Passwort.
Ist das Anmeldeformular ausgefüllt und sind sämtliche durch
das vorliegende Reglement vorgeschriebenen Bedingungen vollständig
respektiert, wird der Nutzer Inhaber eines Kontos (Rubrik "Mein
Konto") und erwirbt den Status eines Mitgliedes der Gemeinschaft
Ouah!.
4 - Verpflichtungen des Mitgliedes
Die Informationen, die das Mitglied anlässlich seiner
Anmeldung weitergibt, insbesondere seinen Namen und seine Adresse, müssen
richtig und vollständig sein.
Jedes Mitglied kann nur ein einziges Konto eröffnen.
Dem Mitglied ist es untersagt, einem Dritten die Benutzung seines Kontos
zu erlauben.
Jedes Mitglied ist selber verantwortlich für die Geheimhaltung
seines Passwortes, welches ihm erlaubt, auf seine persönliche Seite
zuzugreifen, Daten seines Kontos abzufragen sowie durch die Seite angebotene
Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Insbesondere darf das Mitglied sein Passwort keinem Dritten anvertrauen,
selbst in jenem Fall nicht, wenn der darum Bittende der Gesellschaft
angehört oder sich selber als Anghöriger der Gesellschaft
ausgibt.
Das Mitglied meldet der Gesellschaft jegliche unerlaubte Benutzung seines
Kontos.
Es ist dem Mitglied untersagt, die Seite für Zwecke zu missbrauchen,
die die Interessen und das Image der Seite und der Gesellschaft schädigen
und in allgemeiner Weise die Interessen und dem Image der Gemeinschaft
Ouah! widersprechen.
Es ist dem Mitglied unter Androhung des Verlustes der Mitgliedschaft
untersagt, den Versand einer grossen Anzahl nicht angeforderter elektronischer
Post vorzunehmen (Spamming).
Das Mitglied respektiert die Aufnahmebedingungen sowie die Verhaltensregeln,
welche im vorliegenden Reglement enthalten sind.
5 - Werben
Jedes Mitglied kann Dritte - Freunde oder Bekannte - für
die Gemeinschaft Ouah! werben.
Dadurch werden die geworbenen Personen ihrerseits Mitglieder der Gemeinschaft
Ouah! und profitieren von sämtlichen Vorteilen, die mit einer Mitgliedschaft
verbunden sind.
Die geworbene Person kann ihrerseits wiederum Dritte - Freunde und Bekannte
- für die Gesellschaft werben und somit selber Werber werden.
Dem Mitglied - sei es Werber oder Geworbener - ist es nur unter Beachtung
sämtlicher Persönlichkeitsrechte erlaubt, Dritte für
die Gesellschaft zu gewinnen. Es ist insbesondere unter Androhung des
sofortigen Ausschlusses aus der Gemeinschaft gemäß Art. 14
untersagt, den Versand von elektronischer Post oder E-Mails gemäß
Art. 4, welche nicht durch ihre Empfänger angefordert wurden, zu
tätigen (Spam).
6 - Auflösung der Mitgliedschaft auf Antrag
des Mitgliedes
Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft bei der Gemeinschaft
jederzeit auflösen. Dafür hat das Mitglied von der Seite "Mein
Konto" auszugehen.
Durch die Auflösung seiner Mitgliedschaft verliert das Mitglied
seinen Status als Mitglied der Gemeinschaft Ouah!. Es verliert ebenso sämtliche Vorteile, die mit diesem
Status verbunden sind sowie jegliche Vorteile im Zusammenhang mit den
geworbenen Personen, auf welche es vor der Auflösung Anspruch hatte.
Im Falle, daß das Mitglied seine Mitgliedschaft innerhalb der
ersten zehn Tage des Monats auflöst, und der Betrag seiner Gewinne
im Verlauf dieser Periode 15 Euro erreicht, wird ihm dieser Betrag automatisch
ausbezahlt.
Wird dieser Betrag nicht erreicht, oder wird die Mitgliedschaft nach
dem 10. (zehnten) des Monats aufgelöst, so überweist die Gesellschaft
einen etwaigen Gewinn an eine gemeinnützige Organisation ihrer
Wahl oder an eine gemeinnützige Organisation, die zuvor durch das
Mitglied bezeichnet worden ist.
7 - Benutzung des Mitgliederkontos
Die Seite eröffnet für jedes Mitglied ein Konto
und weist diesem eine interne Kontonummer zu.
Das Konto kann vom Mitglied über seine persönliche Seite konsultiert
werden. Diese ist über ein Passwort, welches gemäß den
Bedingungen von Art. 3 festgelegt wird, zugänglich. Auf dem Konto
wird der finanzielle Stand, welcher regelmässig aktualisiert wird,
angezeigt. Nicht berücksichtigt bei der Anzeige ist der jeweilige
Tag der Konsultation sowie ein etwaiger Abzug im Falle einer ungerechtfertigten
Gutschrift.
Bei der Konsultation des Kontos wird dem Mitglied zugleich die Anzahl
der geworbenen Personen angezeigt sowie die Anzahl der E-Mails, die
das Mitglied selber, seine geworbenen Personen sowie deren geworbenen
Personen erhalten und gelesen haben. Nicht berücksichtigt sind
dabei die geworbenen Personen sowie deren geworbene Personen, wie auch
die erhaltenen und gelesenen E-Mails des jeweiligen Tages der Konsultation.
8 - Cookies
Im Hinblickauf die Entlohnung gemäß Artikel 1,
und mit dem Ziel den Wert jedweder Aktion des Mitglieds, die durch den
Werbekunden der Gesellschaft erbeten wird, auf das Konto des Mitgliedes
durch die Gesellschaft gutzuschreiben, kann die Gesellschaft einen Rückgriff
auf die Technik der Cookies vornehmen. Dies sind Dateien, die es einem
Web Server ermöglichen Informationen im Computer des Nutzers in
zeitlich begrenzter und gesicherter Weise zu speichern.
Die Mitglieder werden darüber informiert, daß Sie die Möglichkeit
haben, gegen dieses Prozedere auszusprechen. In diesem Falle jedoch,
kann das Konto des Mitgliedes nicht mit dem Wert der Aktion gutgeschrieben
werden, da die Gesellschaft nicht genügend Informationen bezüglich
Ausführung der Aktion seitens des Mitglieds besitzt.
9 - Erhalt und Auszahlung der Gewinne
Der Betrag der gesammelten Gewinne wird jeweils am 10. Tag
jeden Monats durch die Gesellschaft ausgezahlt. Wird der Betrag von
15 Euro nicht erreicht, so wird er zurückbehalten und auf den nächsten
Monat übertragen.
Die Auszahlung wird per Bankscheck abgewickelt, ausgestellt auf den
Namen und Vornamen, die das Mitglied bei seiner Anmeldung angegeben
hat und an die angegebene Adresse gesandt.
Der Scheck kann nicht auf eine Drittperson ausgestellt werden.
Es steht dem Mitglied jedoch frei, bei seiner Anmeldung zu vermerken,
daß es den ihm zustehenden Betrag direkt an eine gemeinnützige
Organisation seiner Wahl zukommen lassen möchte.
Etwaige Beanstandungen bezüglich des auf dem Scheck ausgestellten
Betrages, müssen innerhalb eines Monats, nach der Absendung des
Schecks durch die Gesellschaft, bei dieser eintreffen.
In Anwendung des betreffenden Steuergesetzes des jeweiligen Landes (Deutschland,
Schweiz, Österreich, etc.), müssen die durch das Mitglied
eingenommenen Beträge in der jährlichen Einkommenssteuer-Erklärung
angegeben werden. Im Zweifelsfall hat sich das Mitglied entsprechend
zu informieren. Die Gesellschaft lehnt jegliche Verantwortung für
etwaige Unterlassungen ab, die durch den Verstoß gegen Steuerverpflichtungen
durch das Mitglied herbeigeführt werden.
10 - Haftung
Die Gesellschaft haftet gegenüber dem Mitglied weder
für den Verlust der internen Kontonummer, die ihm mitgeteilt wurde,
noch für den Verlust seines Passwortes.
Das Mitglied ist allein verantwortlich für seinen Status als Mitglied
und den damit zuammenhängenden Konsequenzen sowohl für sich
selber wie auch für die Gesellschaft, der es angehört.
Die Gesellschaft kann insbesondere nicht zur Verantwortung gezogen werden
im Fall einer kurzfristigen Stillegung der Seite, die auf deren Aktualisierung
zurückzuführen ist. Ebenso verhält es sich bei etwaigen
Funktionsschwierigkeiten, wie z.B. die nicht durch die Gesellschaft
verschuldeten kurzfristigen Unterbrechungen, die beispielsweise durch
Stromausfall oder durch Störungen beim hosting provider verursacht
werden können. Ebenso verhält es sich auch im Fall einer kurzfristigen
Unterbrechung, die durch Verbesserungen im Informatikbereich oder in
anderen Bereichen zurückzuführen ist, welche durch die Gesellschaft
vorgenommen, jedoch noch nicht zum Abschluss gebracht worden sind.
Die Gesellschaft kann weiter nicht belangt werden im Falle, daß
das Mitglied nicht die gewünschte Menge von E-Mails (wie bei der
Anmeldung angegeben) erreicht.
11 - Virus und Identitätsmissbrauch
Die Gesellschaft verpflichtet sich, sämtliche E-Mails
und angefügten Dateien, die sie an ihre Mitglieder sendet, so sorgfältig
wie möglich auf etwaige Viren zu überprüfen (Sorgfaltspflicht).
In Bezug auf das Engagement der Gesellschaft, kann diese nicht für
virenverseuchte E-Mails oder Dateien belangt werden, die von den Mitgliedern
empfangen werden.
Im Zweifelsfall müssen sich die Mitglieder vor dem Öffnen
jeder Datei versichern, daß die Identität der Seite nicht
mißbraucht wurde und daß die zweilfelhafte E-Mail tatsächlich
von dieser Seite stammt.
Zu diesem Zweck empfiehlt die Gesellschaft ihren Mitgliedern, den
Absender zu überprüfen, indem sie ihr Mailprogramm
konsultieren. Zudem können sie sich auch direkt an die Gesellschaft
wenden : NETPARTAGE - Mitgliederservice Ouah - 14, rue Auguste Neveu
- 92500 Rueil-Malmaison - Frankreich.
12 - Verhältnis Mitglied / Inserent
Das Mitglied erklärt sich einverstanden, daß
die Gesellschaft nicht für den Inhalt sämtlicher Seiten haftet,
auf die die in den Mails angezeigten Links verweisen, die ihm auf seinen
Wunsch und entsprechend seiner Interessengebiete zugesandt werden.
Auf der Webseite von Ouah.com und in Nachrichten, E-Mails, etc. der
Gesellschaft sind Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für
all diese Links gilt: Die Gesellschaft möchte ausdrücklich
betonen, daß sie keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und
die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sie sich hiermit
ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf ihrer
WebSeite. Gleiches gilt für Links in sämtlichen E-Mails und
Bannern.
13 - Immaterialgüterrechte
Die Gesellschaft ist Inhaberin sämtlicher Rechte bezüglich
der Seite, des Domain-Namens, der Benennung Ouah!
und dem dazugehörigem Logo sowie der bereits existierenden und
zukünftigen Werke, die auf den diesen zugrundegelegten Dateien
basieren.
Das Mitglied erkärt sich einverstanden, daß es durch den
Zugang zur Seite einzig das Recht erhält, darauf zu surfen.
14 - Schutz von persönlichen Informationen
Die Gesellschaft verpflichtet sich, keine Informationen
bezüglich ihrer Mitglieder weiterzugeben, welche dem Anmeldefomular
entstammen, außer jene, die durch das Gesetz vorgeschrieben werden.
Das Mitglied willigt jedoch ein, daß auf einen bestimmten Namen
lautende Informationen aus offensichtlich praktischen Gründen an
gewisse Personen oder Sachbearbeiter, wie z.B. Buchprüfer mitgeteilt
werden. All diese Personen sind strikt an das durch die Gesellschaft
festgelegte Berufsgeheimnis gebunden.
Das Mitglied akzeptiert sodann, daß auf einen bestimmten Namen
lautende Informationen an Partner der Gesellschaft zum streng begrenzten
Zweck einer allfälligen Verteilung von Geschenken mitgeteilt werden
können. Dabei handelt es sich um Geschenke, welche die Seite im
Einverständnis mit ihren Partnern dem Mitglied zu senden beabsichtigt.
Die Gesellschaft verpflichtet sich, daß die mitgeteilten Informationen
einzig zum o.g. Zweck verwendet werden, und daß der Zweck für
deren Nutzung auf keine Weise erweitert wird.
Das Mitglied gibt weiterhin die Zustimmung, daß persönliche,
nicht auf einen bestimmten Namen lautende Informationen, welche das
Mitglied betreffen, zu ausschliesslich statistischen Zwecken genutzt
werden können.
Diese Statistiken, welche die Gesellschaft in Zusammenarbeit mit ihren
Partnern erstellt, erlauben insbesondere die Klassierung der Mitglieder
nach Interessengebieten.
Das Mitglied ist jederzeit berechtigt, auf seine Daten zuzugreifen,
diese abzuändern, zu berichtigen oder zu löschen (vgl. für
Deutschland § 6 und § 20 des Bundesdatenschutzgesetzes; für
die Schweiz Art. 5, 8 und 15 des Bundesgesetzes über den Datenschutz
vom 19. Juni 1992; für Österreich § 26 und 27 des Bundesgesetzes
über den Schutz personenbezogener Daten). Um dieses Recht auszuüben,
kann sich das Mitglied an die Gesellschaft wenden : NETPARTAGE - Mitgliederservice
Ouah - 14, rue Auguste Neveu - 92500 Rueil-Malmaison - Frankreich oder
direkt über die Seite "Mein Konto" darauf zugreifen.
15 - Auflösung der Mitgliedschaft
durch die Gesellschaft
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft
jedes Mitgliedes ohne Vorankündigung aufzulösen, sofern das
Mitglied auf irgendeine Weise direkt oder indirekt gegen eine der Bestimmungen
der vorliegenden AGB verstößt.
In diesem Fall kann das Mitglied weder eine Entschädigung in irgendeiner
Form, noch irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend machen,
noch kann es auf irgendeine Weise eine Neuanmeldung vornehmen.
Etwaige Gewinne, auf die das Mitglied normalerweise Anspruch gehabt
hätte, überweist die Gesellschaft an eine gemeinnützige
Organisation ihrer Wahl, sofern das Mitglied nicht bereits anlässlich
seiner Anmeldung, oder zu einem späteren Zeitpunkt vor der Mitgliedschaftsauflösung
eine solche Organisation bezeichnet hat. Die Auszahlung wird sodann
zugunsten dieser Organisation vorgenommen.
Die Gesellschaft behält sich ebenso das Recht vor, die Mitgliedschaft
willkürlich aufzulösen. Sie informiert das betroffene Mitglied
oder die Mitglieder, die davon betroffen sind, zwei Wochen im Voraus.
Im Fall von höherer Gewalt, d.h. bei unvorhersehbaren, nicht behebbaren
und von aussen kommenden Geschehnissen ist die Gesellschaft von jeglichen
Verpflichtungen gegenüber ihren Mitgliedern befreit. Ebenso ist
sie in diesem Fall nicht zu einer vorgängigen Benachrichtigung
verpflichtet.
16 - Reklamationen
Das Mitglied muss jede Reklamation, die es anbringen möchte,
direkt an die Gesellschaft richten. Die Reklamation ist nur unter der
Bedingung zulässig, wenn sie genügend begründet ist und
mit einem Einschreibebrief und einer Empfangsbestätigung zuhänden
des Verantwortlichen der Publikation gesandt wird.
17 - Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Gesellschaft behält sich vor, die Bestimmungen
dieser AGB jederzeit abzuändern, ohne jedoch die Rechte des Mitgliedes
zu schwächen, insbesondere in seinem Status als Werber (Werben
anderer Personen).
Das Mitglied der Gemeinschaft Ouah!
erklärt sein Einverständnis, daß ihm kein Recht zusteht,
an irgendeiner Regelung der vorliegenden AGB festzuhalten und daß
es ihm obliegt, sich anhand regelmässiger Konsultationen des Reglements
über etwaige vorgenommene Änderungen zu informieren.
Im Fall einer Änderung hat das Mitglied die Möglichkeit, das
neue Reglement sieben Tage vor dessen in Kraft treten auf der Seite
zu konsultieren. Die neuen AGB treten demnach am achten Tag um 0:00
Uhr in Kraft.
18 - Anwendbares Recht
Die vorliegende AGB untersteht dem französischem Recht.
19 - Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten bezüglich der Anwendung und der
Auslegung dieses Reglements, die zwischen der Gesellschaft und einem
Mitglied oder einer Mitgliedergruppe entstehen, werden einer gemeinsam
bestimmten Schlichtungsstelle unterbreitet.
Im Falle des Scheiterns einer gütlichen Lösung, gilt der Gerichtsstand
Le Tribunal de Grande Instance de Nanterre.
20 - Salvatorische Klausel
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB in
Anwendung des Gesetzes als unwirksam erweisen, so wird diese AGB in
seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.
21 - Verzicht
Die vorliegenden AGB bezweckt, die Mitgliedschaftsbedingungen
für die Gemeinschaft Ouah!
sowie die Rahmenbedingungen für den Dienstleistungsbetrieb festzulegen.
22
- Schlussbemerkung
Dieser Text ist eine Übersetzung des französischen Originals.
Diese Übersetzung ist lediglich eine zusätzliche Serviceleistung
für deutschsprachige Leser. Bei Abweichungen und/oder Widersprüchen
zwischen der deutschen Übersetzung und dem französischen Original
hat letzteres Vorrang und ist ausschliesslich rechtsverbindlich.
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